Welche Rechte habe ich als Geschädigter?
1. Freie Wahl des Kfz- Sachverständigen
Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Feststellung und Beweissicherung von Schadenhöhe und Schadenumfang zu beauftragen. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Ihre Zustimmung einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden erstattungspflichtig.
2. Freie Wahl der Werkstatt
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt reparieren zu lassen.
3. Fiktive Abrechnung
Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Die ausgewiesene Mehrwertsteuer wird hierbei nicht erstattet. Ein Kostenvorschlag ist hierfür nicht ausreichend.
4. Ersatzwagen
Für den Zeitraum der Reparatur steht Ihnen ein Ersatzwagen zu.
5. Nutzungsausfallentschädigung
Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalls richtet, wird nur durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen.
6. Freie Wahl des Rechtsanwaltes
Nach einem Unfall steht es Ihnen als Geschädigtem ebenfalls frei, sich von einem Anwalt Ihrer Wahl vertreten zu lassen. Dieses ist grundsätzlich ratsam. Besonders nach Unfällen mit Personenschäden oder bei unklarer Rechtslage ist die Einschaltung eines Anwalts dringend angeraten. Auch hier werden die Kosten vom Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung getragen. Gerne können wir Sie hierfür an unseren Fachanwalt Herrn Bartholomé vermitteln.
7. Bagatellschaden
Auch bei einem sogenannten Bagatellschaden (Schadenhöhe bis ca. 750 Euro) sollten Sie nicht auf eine ausführliche Besichtigung durch einen Sachverständigen Ihrer Wahl verzichten. Aufgrund der verformbaren Kunststoffstoßstangen können weitere Beschädigungen durch den „Laien“ leicht übersehen werden. So werden vermeintlich kleine Schäden schnell unerwartet teuer. Bei einem kleinen Schaden wird ein seriöser Sachverständiger ein Kurzgutachten bzw. eine Reparaturkostenkalkulation erstellen.