Kfz-Sachverständigenbüro P. Mnichatz
Schadensgutachten für PKW, Nutz- & Einsatzfahrzeuge

Wie ist der Ablauf nach einem Unfallschaden?


Sie möchten Ihren Schaden neutral und unabhängig bewerten und regulieren lassen?
Sie stehen kurz davor. So einfach funktioniert der Ablauf:

Inhaltsverzeichnis & Direktzugang

Kontaktaufnahme und Termin-Abstimmung

Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten um direkt mit uns in Kontakt zu treten.
Sie bekommen einen kurzfristigen Termin.
In den meisten Fällen kann die Begutachtung noch am selben Tag oder am Folgetag erfolgen. Falls Sie direkt einen Termin vereinbaren möchten, klicken Sie hier.


Dies ist alles was Sie tun müssen. Ab hier sind wir für Sie tätig. Die restlichen Punkte übernehmen wir für Sie.
Begutachtung und Schaden-Interview

Wir kommen zu Ihrem Unfallfahrzeug (egal ob zu Hause oder in einer Werkstatt) und bieten unseren unkomplizierten Vor-Ort-Service an. Wir sichern Beweise und dokumentieren den Schaden fotografisch.
Wir nehmen alle vorhandenen und nötigen Informationen auf, um die schnelle Regulierung des Schadens
zu gewährleisten. Sie erhalten eine ausführliche und kompetente Beratung zum weiteren Ablauf und Ihren Möglichkeiten der Regulierung.
Einschätzung des Schadens und Servicedienstleistungen

Wie steht es um Ihr Fahrzeug? Ist das Fahrzeug verkehrssicher oder nicht? Soll das Fahrzeug repariert werden? Wünschen Sie die Auszahlung des Schadens nach Gutachten? Sind weitere Schritte nötig?
Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen, wenn wir uns ein Bild des Schadens machen konnten.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, bis zum Schluss.
Erstellung des Gutachtens

Ihr Fahrzeugschaden wird mittels modernster Software kalkuliert. Wir ermitteln alle nötigen Werte zur Erstellung des Gutachtens und erst jetzt kann definitiv beurteilt werden, wie die Schadenregulierung aussehen wird. Erst dann erstellen wir das eigentliche Gutachten.
Dabei spielt es für uns keine Rolle, um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Wir erstellen Gutachten für 
PKW, Nutz- & Einsatzfahrzeuge. 
Gutachtenversand

Das Gutachten wird an alle nötigen Stellen weitergeleitet.
Wer das Gutachten erhält, richtet sich übrigens nach Ihnen. Sie sind Auftraggeber und entscheiden was passiert. Im Standardfall wird es direkt an den Versicherer gesendet. Ihr Unfallgegner erhält von uns kein Gutachten. Sie persönlich erhalten das Gutachten auf Wunsch per Mail vorab und in jedem Fall per Post. Sollte ein Rechtsbeistand beauftragt worden sein, erhält dieser natürlich das Gutachten und macht Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend. Liegt Ihnen das Gutachten vor, beraten wir Sie gern noch einmal dazu. Generell sind unsere Gutachten so aufgebaut, dass auch fachfremde Personen es verstehen und deuten können.
Regulierung des Schadens

Die Regulierung des Schadens kann sehr unterschiedlich sein.
Das liegt daran, dass Sie verschiedene Rechte haben, wie der Schaden reguliert werden soll und auch daran, welche Schadenart durch das Gutachten belegt wurde. Wünschen Sie eine Reparatur, so kann Ihr Fahrzeug nun in der Werkstatt Ihrer Wahl repariert werden. Die Kosten rechnen die meisten Werkstätten auch direkt mit der Versicherung ab. Wünschen Sie eine Auszahlung des Schadens, oder kommt nur eine Auszahlung des Schadens in Frage (Totalschaden), teilen wir dieses der Versicherung oder der gewählten Kanzlei im Gutachten mit. Bei klarer Sachlage und im Regelfall erhalten Sie Ihr Geld nach 2 bis 4 Wochen. Allgemeine Aussagen sind bei diesem komplexen Thema nicht möglich. Wir beraten und informieren Sie jedoch gern.
Wenn der Schaden reguliert wurde

Auch wenn der Schaden reguliert wurde, sind wir weiterhin für Sie da. Falls es zu Kürzungen des Gutachtens kam, beraten wir Sie gern zur weiteren Vorgehensweise. Falls Sie den Schaden in Eigenregie repariert haben, erstellen wir Ihnen bei fach- und sachgerechter Ausführung eine Reparaturbestätigung, damit Sie bei einem weiteren Schaden einen Beweis haben, dass Ihr Fahrzeug zwischenzeitlich repariert wurde. Haben Sie diesen Beweis nicht, so wird die Versicherung sich mit hoher Wahrscheinlichkeit weigern einen weiteren Schaden zu zahlen.
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